Ab dem 07.06.2022 gelten bis auf Weiteres folgende Regelungen:
- Die verpflichtende, anlasslose Testpflicht wird ausgesetzt.
- An zwei Tagen in der Woche können an den Schulen freiwillige Testungen durchgeführt werden. Auf Wunsch kann ein dritter zusätzlicher Test pro Woche ausgegeben werden für eine freiwillige Testung zu Hause am Sonntagabend bzw. am Montag vor dem Unterrichtsbeginn.
- Die 3G-Regel für schulexterne Personen (z. B. Eltern) für die Teilnahme an Gremiensitzungen, Elternversammlungen, Elterngesprächen und weiteren terminierten Vor-Ort-Besuchen sowie bei der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen ist aufgehoben.
Die Erziehungsberechtigten informieren die Schule bitte schriftlich – geltend für den Zeitraum bis zum Schuljahresende – ob ihre Tochter/ihr Sohn an den freiwilligen Testungen teilnimmt.
Wir bitten Sie, mit den an der Schule vorhandenen Ressourcen weiterhin sorgsam umzugehen, damit bei steigenden Infektionszahlen auf Schnelltests bzw. Masken zurückgegriffen werden kann. Tragen Sie bitte weiterhin die Anzahl der verbrauchten Tests sowie den aktuellen Bestand an Schnelltests jeweils am Freitag ins Portal ein.
Vielen Dank für Ihr Mitwirken!