Freiwillige Testung nach den Sommerferien
Es gilt keine Test- oder Maskenpflicht. Die Kinder können sich aber weiterhin zweimal pro Woche freiwillig in der Schule testen.
Es gilt keine Test- oder Maskenpflicht. Die Kinder können sich aber weiterhin zweimal pro Woche freiwillig in der Schule testen.
Ab dem 07.06.2022 gelten bis auf Weiteres folgende Regelungen: Die verpflichtende, anlasslose Testpflicht wird ausgesetzt. An zwei Tagen in der Woche können an den Schulen… Weiterlesen »Neue Corona-Regelungen
Wie wird nach den Osterferien an den Berliner Schulen getestet? Um die Infektionsgefahr z. B. durch Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer nach den Osterferien möglichst gering zu… Weiterlesen »Schulbetrieb nach den Osterferien
Ab dem 1. April fällt die Maskenpflicht. Die Testpflicht bleibt bestehen (an unserer Schule montags, mittwochs und freitags). Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte.