Schulbetrieb nach den Osterferien

Wie wird nach den Osterferien an den Berliner Schulen getestet?

Um die Infektionsgefahr z. B. durch Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer nach den Osterferien möglichst gering zu halten, wird die Testfrequenz erhöht. Schülerinnen und Schüler sowie Dienstkräfte und sonstige Personen, die an der Schule tätig sind, testen sich ab Montag, den 25. April 2022 eine Woche lang täglich.

Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme werden die Schülerinnen und Schüler gebeten, am Sonntagabend vor dem Schulstart (24. April 2022) einen Selbsttest zu Hause durchzuführen, damit eine mögliche Infektion frühzeitig – und zwar vor dem Besuch der Schule am Montag – aufgedeckt werden kann. Zu diesem Zweck erhalten alle Schülerinnen und Schüler einen
Selbsttest aus dem Bestand der Schule ausgehändigt.

Ab dem 2. Mai 2022 gelten die seit dem 1. April 2022 eingeführten Basisschutzmaßnahmen an Berliner Schulen:

  • Testpflicht auch für geimpfte und genesene Personen, sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte, weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pädagogischen Personals und sonstige an der Schule tätige Personen.
  • bis auf Weiteres wird dreimal wöchentlich getestet.

Für schulexterne Personen (z.B. Eltern) gilt weiterhin bei folgenden schulischen Zusammenkünften eine 3G-Regel:

  • Teilnahme an Gremiensitzungen
  • Teilnahme an Elternversammlungen, Elterngesprächen und weiteren terminierten Vor-Ort-Besuchen
  • Teilnahme an schulischen Veranstaltungen

Das bedeutet, dass schulexterne Personen geimpft, genesen oder getestet sein müssen, um an diesen Zusammenkünften teilnehmen zu können.

(21. April 2022)

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie